Bewerben Sie sich für ein eTA für Kenia

Berechtigte Länder für Kenia eTA

Die Visapolitik Kenias ist ein entscheidender Aspekt für alle, die eine Reise in dieses ostafrikanische Land planen. Sie umfasst sowohl Länder, die für die elektronische Reisegenehmigung (eTA) für Kenia berechtigt sind, als auch visumfreie Nationen.

Länder, die für die Kenia eTA berechtigt sind

Die Kenia eTA ist eine elektronische Reisegenehmigung, die alle berechtigten Länder online erhalten können, indem sie das Kenia eTA-Antragsformular ausfüllen und die entsprechende Gebühr bezahlen. 

Die Liste der für die Kenia eTA berechtigten Länder ist wie folgt:


 
Eligible Countries for Kenya eTA
   
Kenya

Kenia eTA-Zwecke

Bewerber aus den berechtigten Ländern können eine Kenia eTA für einen der folgenden Zwecke beantragen: 

  • Tourismus
  • Arbeit
  • Geschäftlich
  • Seemann/Fischereifahrzeug
  • Besuch von Familie und Freunden
  • Medizinische Versorgung
  • Teilnahme an Konferenzen
  • Religiöser Besuch
  • Crew (Flugzeuge oder Schiffe)
  • Studium/Ausbildung
  • Crew (Positionierung)
  • Transit

Gültigkeit, Einreiseart und Aufenthaltsdauer der Kenia eTA 

Gültigkeit

Die Kenia eTA ist 90 Tage ab Ausstellungsdatum gültig

Anzahl der erlaubten Einreisen

Die Kenia eTA erlaubt eine einmalige Einreise nach Kenia

Aufenthaltsdauer

Mit der Kenia eTA ist ein maximaler Aufenthalt von 90 Tagen möglich

Welche Dokumente benötigen Antragsteller für ihre Kenia eTA?

Folgende Dokumente werden für die Kenia eTA benötigt: 

Hinweis: Die Dokumente müssen im digitalen Format eingereicht werden. Überprüfen Sie vor dem Hochladen die Gültigkeit und Akzeptanz der Dokumente. 

  1. Reisepass: Der Antragsteller muss einen Reisepass mit einer Gültigkeit von mindestens 6 Monaten ab Einreisedatum in Kenia besitzen.
  2. Passfoto: Das Foto muss innerhalb der letzten drei Monate aufgenommen worden sein und darf keine Schatten, Hindernisse oder Spiegelungen aufweisen.
  3. Unterkunftsnachweis: Hotelbuchung, Adresse des Gastgebers usw.
  4. Buchungsbestätigung: Rückflug-/Weiterflugticket. 

Falls weitere Dokumente benötigt werden, wird unser Kenia eTA-Kundensupport Team Sie telefonisch oder per E-Mail kontaktieren. 

Kenia eTA-Gebührenrechner 

Nutzen Sie den Kenia eTA-Gebührenrechner auf der Kenia eTA-Gebühren Webseite, um die korrekten Preisdetails zu erhalten.

Kenia eTA-Bearbeitungszeit

Wenn der Antragsteller korrekte Angaben macht und alle erforderlichen Dokumente im angegebenen Format hochlädt, erhält er seine Kenia eTA in der Regel innerhalb von 3-5 Werktagen. 

Wenn Ihr Land nicht auf der Liste der eVisa-berechtigten Länder steht, sind Sie von allen Anforderungen befreit. 

Länder, die kein Visum/eTA/Visa-Befreiung für die Einreise nach Kenia benötigen 

  • Diese Staatsbürger können nach Vorlage eines gültigen Reisepasses oder Personalausweises für kurze Aufenthalte nach Kenia einreisen.
  • Kenia erlaubt auch Inhabern von Diplomaten- oder Dienstpässen aus einigen Ländern die Einreise ohne eTA.
  • Eine eTA-freie Einreise nach Kenia erlaubt einen Aufenthalt von bis zu 180 Tagen

Die Liste der eTA-befreiten Länder ist wie folgt:

Karte vom Jomo Kenyatta International Airport zum Stadtzentrum Nairobi:

Karte vom Jomo Kenyatta International Airport zum Stadtzentrum Nairobi

Kenia ruft: Erinnerungen fürs Leben

Kenia lädt Sie ein, seine Schönheiten zu entdecken – mit einer gastfreundlichen Visapolitik. Freuen Sie sich auf ein Erlebnis, das Sie nie vergessen werden.

Häufig gestellte Fragen

Bitte wenden Sie sich so schnell wie möglich an den Kenia eTA-Kundensupport. Ohne Genehmigung kann das Boarding verweigert werden.

Geben Sie immer den Namen exakt so an, wie er im Reisepass steht. Abweichungen können zu Problemen führen.

Ein unscharfer QR-Code kann das Scannen erschweren. Drucken Sie das Dokument erneut in besserer Qualität aus oder halten Sie eine klare digitale Kopie auf Ihrem Handy als Backup bereit.

Nein, das eTA ist eine Einreisegenehmigung und übernimmt keine medizinischen Kosten. Eine Reiseversicherung mit medizinischer Deckung wird dringend empfohlen.